Die ärztliche Versorgung wird in Deutschland gleichberechtigt in Arztpraxen und in Krankenhäusern gewährleistet. Für den Behandlungserfolg ist wichtig, dass eine enge Abstimmung und Kooperation zwischen beiden Versorgungsbereichen stattfindet. Dies gilt insbesondere für die Phasen der Krankenhaus-Einweisung, beziehungsweise Krankenhaus-Entlassung. Um die Übergänge zwischen den Behandlungssektoren möglichst reibungslos zu gestalten, ist die Organisation der „sektorenübergreifenden Versorgung“ von besonderer Bedeutung. Der Gesetzgeber unterstützt die Kooperation zwischen Praxis und Krankenhaus durch rechtliche Regelungen, z. B. durch das Anfang 2012 in Kraft getretene Versorgungsstrukturgesetz.

Die Realisierung dieses komplexen Schnittstellenmanagements zwischen Ärztenetzen, Kliniken, MVZ, Einzelpraxen und Praxisverbänden möchten wir Ihnen anbieten, zu managen. Auch die Kooperation mit den verschiedenen Playern im Gesundheitswesen können wir Ihnen anbieten zu evaluieren und starten